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In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an VHS-Kursen von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Eine Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären. In diesem Fall erstatten Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu ist nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der VHS über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.