Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €) unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheids beantragt werden. Weiterbildungsinteressierte können eine Förderung von 50% (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben beantragen.
Bildungsscheck 2.0: Neue Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildung in NRW
Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
