Bildungsscheck
Für Beschäftigte und Betriebe: weiterkommen mit dem Bildungsscheck NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bildungsschecks NRW. Übernommen werden anfallende Kursgebühren – für Teilnahme und Prüfung – bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten. Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 €. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.
Beratungsstelle in Brilon:
BWT - Brilon Wirtschaft und Tourismus GmbH
Derkere Straße 10a · 59929 Brilon
Telefon: 02961 96990 · E-Mail: bwt(at)brilon.de
Beratungsstelle in Marsberg:
Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Marsberg e.V.
Bäckerstraße 8 · 34431 Marsberg
Telefon: 02992 8200
E-Mail: info(at)stadtmarketing-marsberg.de
Steuerliche Absetzbarkeit von Kursen
Um die Investition in die lebenslange berufliche Weiterbildung zu fördern, können in Deutschland berufsbegleitende Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für die Absetzbarkeit ist entscheidend, dass die Fortbildungsmaßnahme geeignet ist, die beruflichen Chancen zu verbessern. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich jedoch in jedem Einzelfall nach den individuellen finanziellen und beruflichen Verhältnissen der Interessenten.