AGB - Hinweise für Teilnehmende

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

 

Hinweise für Teilnehmende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

(1)    Wer sich zu einer Veranstaltung der Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg, nachfolgend VHS genannt, anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Allgemeinen     Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der VHS, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2)    Studienreisen und Tagesfahrten, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS als Vermittler auf. Die Teilnahmebedingungen sind den einzelnen Reise- und Fahrtenprogrammen zu entnehmen. Es gelten die Bestimmungen des Reisevertragsrechts.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2)    Für alle Veranstaltungen ist grundsätzlich eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann:
• online über www.vhs-bmo.de • per E-Mail • persönlich • schriftlich • telefonisch • per Fax
bei den VHS-Geschäftsstellen bzw. der örtlichen VHS-Leitung erfolgen. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
(3)    Die Anmeldung ist nach der Bestätigung durch die VHS verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursentgeltes.
(4)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages (Anmeldung der Teilnehmenden und Bestätigung durch VHS) werden vertragliche Rechte und Pflichten begründet. Anmeldende können das Recht zur Teilnahme auch im Namen einer dritten Person begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der VHS. Diese Zustimmung darf die VHS nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(5)    Für die in Abs. 5 genannten Teilnehmenden gelten sämtliche Regelungen sinngemäß.
(6)    die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

3. Rücktritt durch die VHS

(1)    Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine durch die VHS festgelegte Mindestteilnehmendenzahl notwendig. Die für das jeweilige Kursangebot festgelegte Anzahl wird auf Anfrage mitgeteilt. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt bei einer unvorhergesehenen Verhinderung der Kursleitung sowie des Unterrichtsraums. Eingezahlte Entgelte werden erstattet oder dem Konto des Teilnehmenden bei der VHS gutgeschrieben. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.
(2)    Wenn die VHS eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmenden bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(3)    Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall des Kursleitenden wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmende ohne Wert ist.
(4)    Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    •    Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
    •    Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitenden, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS,
    •    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
    •    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, 
    •    Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die VHS Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

4. Höhere Gewalt

(1)    Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2)    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
    •    dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
    •    dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
    •    und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3)    Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4)    Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5)    Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

5. Kündigung und Rücktritt durch den Teilnehmenden

(1)    Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet. Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns ist das volle Entgelt zu zahlen. Den Teilnehmenden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass geringere Kosten als der Pauschalbetrag entstanden sind.
(2)    Rücktritte gemäß den o. g. Bedingungen sind in jedem Fall schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle der VHS zu erklären.
(3)    Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt.
(4)    Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der VHS maßgeblich.
(5)    Diese Regelung gilt nicht für Tages- und Studienreisen (siehe Punkt 1.).
(6)    Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmende die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(7)    Der Teilnehmende kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(8)    Entgelte werden abzüglich einer Verwaltungsgebühr erstattet, wenn ein Teilnehmender aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen (Erkrankung, berufliche Verpflichtungen) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Beweislast trägt der Teilnehmende.

6. Organisatorische Änderungen

(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde, es sei denn, der Teilnehmende hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Dozenten.
(2)    Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (bspw. wegen Erkrankung einer Kursleitung) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

7. Kursentgelte/Entgelteinzug

(1)    Die Entgelte richten sich nach der „Entgelt- und Honorarordnung der Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg“ und sind bei jeder Veranstaltung aufgeführt.
(2)    Das Entgelt ist spätestens am ersten Veranstaltungstag fällig. Die Kursteilnehmenden erhalten mit der Anmeldebestätigung einen SEPA-Lastschriftmandat-Vordruck. Dieser ausgefüllte Vordruck wird am ersten Veranstaltungstag von den VHS-Mitarbeitern oder den Kursleitungen entgegengenommen, bzw. ist von den Teilnehmenden vor dem Kursbeginn per E-Mail oder Foto (bei Online-Kursen) auf elektronischem Wege an die VHS zu senden. Das Entgelt wird bis zum 8. Werktag nach Kursbeginn dem angegebenen Bankkonto belastet. 

8. Entgelteinzug in den Ortsteilen

(1)    Für Kurse in den Ortsteilen werden ggfls. keine Anmeldebestätigungen versandt. Die Kursteilnehmenden erhalten in diesem Falle zu Beginn des Kurses von der örtlichen VHS-Leitung einen SEPA-Lastschriftmandat-Vordruck, der ausgefüllt an die örtliche VHS-Leitung zurückzugeben ist. Das Hörerentgelt wird durch die VHS bis zum 8. Werktag nach Kursbeginn dem angegebenen Konto belastet.

9. Entgeltermäßigungen

(1)    Für Schüler, Studenten und ALG I-Empfänger kann das Kursentgelt bei entsprechendem Nachweis um 5,00 € ermäßigt werden. Empfänger der Grundsicherung (ALG II, SGB II, SGB XII sowie AsylblG) sowie Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung des Kursentgeltes um 50 %. Das Mindestentgelt beträgt 5,00 €.
(2)    Bei Buchung einer Flatrate gelten die Sonderbedingungen des einzelnen Angebotes.

10. Schadenersatzansprüche

(1)    Schadensersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmenden gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2)    Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Teilnehmenden verletzt, die nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten), ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmenden.

11. Nebenkosten

(1)    Veranstaltungsnebenkosten für Unterrichtsmaterial (Lehrbücher, Werk- und Verbrauchsmaterialien, Lebensmittel u. a.) sind von den Teilnehmenden zu übernehmen. Sofern Unterrichtsmaterialien von den Kursleitungen beschafft werden, sind diese ermächtigt, die Kosten anteilsmäßig über eine Umlage von den Kursteilnehmenden einzuziehen.
(2)    Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Studienreisen und Tagesfahrten.

12. Schlussbestimmungen

(1)    Die VHS führt ihren gesetzlichen Weiterbildungsauftrag nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes NRW und der Satzung für den Zweckverband Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg durch.
(2)    Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(3)    Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(4)    Die Kurs- und Teilnehmerverwaltung wird mittels elektronischer Datenverarbeitung bearbeitet. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Die Erhebung,Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist der VHS zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Teilnehmenden können jederzeit widersprechen.
(5)    Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie den gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW. Ein Abgleich mit anderen Dateien findet nicht statt. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Ausführliche Informationen können in den Datenschutzbestimmungen der VHS Brilon-Marsberg-Olsberg eingesehen werden.

 

Stand: Juli 2021

Widerrufsrecht des Zweckverbandes VHS Brilon-Marsberg-Olsberg

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Datum Ihrer Anmeldung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Zweckband Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg, Kreuziger Mauer 31, 59929 Brilon, E-Mail: info@vhs-bmo.de, Telefax: 02961/51453), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.vhs-bmo.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sein denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleitungen entspricht.

Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg

Kreuziger Mauer 31 | 59929 Brilon
Hauptstraße 49 | 34431 Marsberg
Hauptstraße 73a | 59939 Olsberg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr

oder nach Vereinbarung